Die Bundesregierung hat eine Vielzahl verschiedener Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, die zum Teil schon im Jahr 2020 greifen sollen. Damit will sie die im Koalitionsvertrag vereinbarten und weitere zwingende Regelungen umsetzen. Dazu gehören u. a.:
- Ein Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer
- Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (sog. Jahressteuergesetz 2019)
- Steuerliche Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamts
- Steuerliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030
- Bürokratieentlastungsgesetz
- Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und
Entwicklung - Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags
Über die für Sie relevanten Neuregelungen werden wir mit einem Mandanten- Informationsschreiben weiter berichten.