Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, werden vor Überschuldung geschützt. Ausstehende Beiträge können erlassen werden, der Säumniszuschlag wird gesenkt und ein Notlagentarif für privat Versicherte wird eingeführt.Nachrangig Versicherten sollen Beitragsschulden, die zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, erlassen werden. Haben sich die Versicherten noch nicht bei einer Kasse angemeldet, müssen sie dies bis zum 31. Dezember 2013 nachholen. Durch das Erlassen der Beitragsschulden wird dafür ein Anreiz geschaffen.
Das Gesetz wurde am 20. April 2013 im Kabinett und am 14. Juni 2013 im Bundestag beschlossen. Es hat am 5. Juli 2013 den Bundesrat passiert und ist am 1. August 2013 in Kraft getreten.