Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplittung schnell und „eins zu eins“ umgesetzt. Eingetragene Lebenspartner und Verheiratete sind jetzt im Einkommensteuergesetz gleichgestellt.
Die Änderungen im Einkommensteuergesetz sind am 19.07.2013 in Kraft getreten.
Sie stellen die Gleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern für das Einkommensteuergesetz sicher.
Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/06/2013-06-12-einkommensteuer-gleichstellung-lebenspartner.html