Jessika Schweda

Gut beraten

Umsatzsteuer bei Verkäufen über „Ebay“

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Mit Urteil vom 26.4.2012 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform „Ebay“ eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann.

Im entschiedenen Fall veräußerte eine aus einem Ehepaar bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über „Ebay“ Gegenstände unterschiedlicher Produktgruppen (u. a. Briefmarken, Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan, Software, Fotoartikel, Teppiche) sowie Gegenstände, die sich keiner gesonderten Produktgruppe zuordnen ließen. Hieraus erzielte sie im Jahr 2001 ca. 2.200 DM, im Jahr 2002 ca. 25.000 €, im Jahr 2003 ca. 28.000 €, im Jahr 2004 ca. 21.000 € und bis zur Einstellung der Tätigkeit im Sommer 2005 ca. 35.000 €. Das Finanzamt behandelte die Verkäufe in den Jahren 2003 bis 2005 als nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit.

Die grundsätzliche Frage, ob es sich bei derartigen Verkäufen über „Ebay“ um eine unternehmerische Tätigkeit handeln kann, bejahte der BFH. Er hat dabei seine Rechtsprechung fortgeführt, wonach die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen ist. Inwieweit bei einigen Veräußerungen die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Betracht kommt, muss die Vorinstanz noch klären.

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