Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden ab dem 1.9.2013 von der Steuerverwaltung nicht mehr angenommen.
Betroffen sind Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, Zusammenfassende Meldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerung. Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten sollten die Betroffenen sich frühzeitig um die Authentifizierung kümmern (siehe unter http://www.elsteronline.de).